Auf die Berufung der beklagten Stadt wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25.06.2015 - 5 Ca 15/15 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers als Fachangestellter für Bäderbetriebe.
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