I.
Der Betriebsrat begehrt die gerichtliche Einsetzung eines Vorsitzenden und zweier Beisitzer für eine Einigungsstelle, die sich mit der Beschwerde des Arbeitnehmers der Antragsgegnerin vom 18.10.1995 befassen soll.
Die Antragsgegnerin beschäftigt in ihrem Betrieb etwa 50 Arbeitnehmer. Der antragstellende Betriebsrat besteht aus drei Mitgliedern.
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