BVerfG - Beschluss vom 26.07.1984
1 BvR 1766/83
Normen:
BVerfGG § 93a ; GG Art. 6 ;
Fundstellen:
Information StW 1984, 453

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen

BVerfG, Beschluss vom 26.07.1984 - Aktenzeichen 1 BvR 1766/83

DRsp Nr. 2002/14688

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen

Betrieblich veranlasste Ehegatten-Arbeitsverhältnisse sind von Verfassungs wegen einkommenssteuerrechtlich anzuerkennen, wenn klare und eindeutige vertragliche Regelungen, wie zwischen Fremden üblich, getroffen sind und die Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Es stellt keine Diskriminierung von Ehe und Familie dar, wenn zur tatsächlichen Durchführung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses nicht nur das Erfordernis aufgestellt wird, daß der Arbeitnehmer-Ehegatte tatsächlich wie vereinbart arbeitet, sondern auch, daß er wie ein fremder Arbeitnehmer seinen Arbeitslohn monatlich tatsächlich erhält (vgl. BVerfGE 29, 104).

Normenkette:

BVerfGG § 93a ; GG Art. 6 ;
Fundstellen
Information StW 1984, 453