Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen
BVerfG, Beschluss vom 26.07.1984 - Aktenzeichen 1 BvR 1766/83
DRsp Nr. 2002/14688
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen
Betrieblich veranlasste Ehegatten-Arbeitsverhältnisse sind von Verfassungs wegen einkommenssteuerrechtlich anzuerkennen, wenn klare und eindeutige vertragliche Regelungen, wie zwischen Fremden üblich, getroffen sind und die Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Es stellt keine Diskriminierung von Ehe und Familie dar, wenn zur tatsächlichen Durchführung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses nicht nur das Erfordernis aufgestellt wird, daß der Arbeitnehmer-Ehegatte tatsächlich wie vereinbart arbeitet, sondern auch, daß er wie ein fremder Arbeitnehmer seinen Arbeitslohn monatlich tatsächlich erhält (vgl. BVerfGE 29, 104).