LAG München, vom 06.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 TaBV 14/19
ArbG München, vom 10.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 24 BV 24/18
Einreichung von Wahlvorschlägen am letzten Tag der Einreichungsfrist24:00 Uhr als Ende der Einreichungsmöglichkeit am letzten Tag der EinreichungsfristPrüfung und Beurteilung der Merkmale eines selbstständigen oder unselbstständigen Betriebsteils durch das Beschwerdegericht
BAG, Beschluss vom 28.04.2021 - Aktenzeichen 7 ABR 10/20
DRsp Nr. 2021/11714
Einreichung von Wahlvorschlägen am letzten Tag der Einreichungsfrist24:00 Uhr als Ende der Einreichungsmöglichkeit am letzten Tag der EinreichungsfristPrüfung und Beurteilung der Merkmale eines selbstständigen oder unselbstständigen Betriebsteils durch das Beschwerdegericht
Ist in dem Wahlausschreiben für eine Betriebsratswahl keine Uhrzeit angegeben, bis zu der am letzten Tag der zweiwöchigen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen der Zugang von Vorschlagslisten beim Wahlvorstand bewirkt werden kann, dürfen die wahlberechtigten Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Wahlvorstand Vorkehrungen dafür trifft, bis 24:00 Uhr von eingereichten Vorschlagslisten Kenntnis nehmen zu können. Ein vor 24:00 Uhr in den Briefkasten des Wahlvorstands eingelegter Wahlvorschlag ist dann noch rechtzeitig eingereicht.Orientierungssätze:
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