Die Beschwerde des Konzernbetriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 29.10.2024 -
I.
Die Beteiligten streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle bezüglich der Einführung und Anwendung des IT-Systems U .
Die Antragstellerin, das herrschende Unternehmen eines weltweit tätigen Post- und Logistikkonzerns, beabsichtigt dieses IT-System zur Arbeitszeiterfassung und zur Personaleinsatzplanung in drei Konzerngesellschaften ihrer Division Express einzuführen und anzuwenden.
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