Die Beschwerde des Beschwerdeführers und Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund, Kammern Neubrandenburg, vom 28.05.2024 zum Aktenzeichen
I.
Die Beteiligten streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle zum Thema "fachübergreifender Bereitschaftsdienst in der Chirurgie und Orthopädie", die Person des Vorsitzenden dieser Einigungsstelle sowie die Anzahl der Beisitzer.
Die Beteiligte zu 1 betreibt ein Krankenhaus in A-Stadt. Der Beteiligte zu 2 ist der in diesem Betrieb gewählte und konstituierte Betriebsrat.
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