Der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. April 2023, Az.:
Es wird eine Einigungsstelle zu dem Regelungsgegenstand 11Lage und Verteilung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer der Beteiligten zu 2. des Betriebs Hamburg/Lübeck/Rostock" unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landesarbeitsgericht Hamburg Herrn ... eingesetzt. Die Zahl der Besitzer wird auf 3 pro Seite festgelegt.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Beteiligten zu 1. zurückgewiesen.
1.
Die Beteiligten streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle.
1. 2.
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