LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 30.08.2024
L 13 SB 327/22
Normen:
SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 6; SGB IX § 152 Abs. 1; SGB X § 48 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen S 39 SB 1830/20

Einstufung der Art und des Grades der Behinderung eines Schwerbehinderten

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.08.2024 - Aktenzeichen L 13 SB 327/22

DRsp Nr. 2024/14274

Einstufung der Art und des Grades der Behinderung eines Schwerbehinderten

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts B. vom 20.10.2022 wird zurückgewiesen.

Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 6; SGB IX § 152 Abs. 1; SGB X § 48 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist das Vorliegen der Voraussetzungen des Merkzeichens "1. Klasse" streitig.