Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts B. vom 20.10.2022 wird zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist das Vorliegen der Voraussetzungen des Merkzeichens "1. Klasse" streitig.
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