I. Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 11.04.2024 -
II. Die Kosten des ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels hat der Verfügungskläger zu tragen.
Der Verfügungskläger wendet sich im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Abbruch eines Auswahlverfahrens für die Besetzung der Stelle eines Wahrschauers.
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