Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 19. April 2024 -
Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um die vorläufige Beschäftigung des Verfügungsklägers.
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