Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 2.) und 3.) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. Februar 2024 - 2 BVGa 1/24 - teilweise abgeändert und die Anträge werden zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens über den Abbruch einer Betriebsratswahl, hilfsweise um Vornahme von Korrekturen.
Die Beteiligte zu 1.) ist eine im Betrieb der Beteiligte zu 3.) vertretene Gewerkschaft. Die Beteiligte zu 3.) stellt in ihrem Betrieb mit ca. 12.400 Beschäftigten in einem Dreischichtsystem Elektroautomobile her.
1.) a) b) 2.) a) b) c) d) 3.) 4.) 5.) 1. 2. 3.) a. b. 4. c. d. e. f.
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