Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 22.08.2023 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I,
Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der Zustimmung zu einer Eingruppierung.
Die Beteiligte zu 1. ist ein Unternehmen der T. N. G. und erbringt technische TÜV Leistungen. Der Beteiligte zu 2. ist der für den Betrieb H. gebildete Betriebsrat.
Bei der Beteiligten zu 1. findet der Vergütungsrahmentarif vom 05.10.1999 in der Fassung vom 01.01.2016 (VergRTV (neu)) Anwendung. Dieser lautet auszugsweise:
"§ 1
Geltungsbereich
(...)
3. persönlich:
(...)
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