I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 22.02.2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat November 2021 (weitere) 759,55 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.06.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) tragen die Klägerin zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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