I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 10.11.2022 - Az.:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage, wie die Tätigkeit der Klägerin eingruppiert ist.
1. 2.
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