I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 25.01.2024 teilweise abgeändert:
1.Die Beteiligte zu 2 (Arbeitgeberin) wird verpflichtet, an den Beteiligten zu 1 1.184,05 EUR brutto zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 30.06.2023 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Kosten einer Betriebsratsschulung sowie über Kosten eines gerichtlichen Verfahrens.
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