Auf Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 23.6.2023 -
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des zweiten Rechtszuges.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Annahmeverzugsvergütung der Klägerin für den Zeitraum vom 26.06.2021 bis zum 30.09.2022 sowie widerklagend geltend gemachte Auskunftsansprüche der Beklagten.
1.) 2.) a) b) c) d) e) f) g)|
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|