I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 05.07.2016 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung aus betrieblichen Gründen und dabei um das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des §
Das Arbeitsgericht Eberswalde hat die gegen die Kündigung vom 26.02.2016 gerichtete Kündigungsschutzklage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass die Kündigung wirksam sei, da auf das Arbeitsverhältnis das
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