Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 08.02.2012 -
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Erfüllung der Vergütungsansprüche des Klägers in der Zeit von Februar 2011 bis einschließlich Mai 2011 in Höhe von insgesamt 1.973,60 Euro netto.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Kurier-Fahrer seit dem 12.04.2010 beschäftigt.
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