Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 17.06.2024 gegen den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30.05.2024 - Az.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten im Beschwerderechtszug über die Zulässigkeit des Rechtswegs.
Der Kläger erhob am 26.02.2024 beim Arbeitsgericht Lübeck Klage mit folgenden Anträgen:
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.
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