I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichtes Bamberg vom 19.09.2023 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Ersatz eines Steuerschadens wegen vorzeitiger Zahlung einer in einer gerichtlichen Abwicklungsvereinbarung vereinbarten Abfindung.
1. 2. 3. I. II.
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