LAG Niedersachsen - Urteil vom 31.05.2024
14 Sa 618/23
Normen:
EntgFG § 2 Abs. 1;
Fundstellen:
NZA-RR 2024, 563
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 20.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 157/23
ArbG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 159/23

Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung i.R.v. Ansprüchen eines Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2024 - Aktenzeichen 14 Sa 618/23

DRsp Nr. 2024/10089

Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung i.R.v. Ansprüchen eines Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts D-Stadt vom 20.09.2023 - 5 Ca 157/23 - teilweise abgeändert und im Tenor zu 1. wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 173,91 Euro brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2023 zu zahlen. Im Übrigen wird der Entgeltfortzahlungsantrag abgewiesen.

Im Übrigen werden die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers zurückgewiesen.

Von den erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger 79 % und die Beklagte 21 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 78 % und die Beklagte 22 % zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.030,71 Euro festgesetzt.

Normenkette:

EntgFG § 2 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, eine Zielerreichungsprämie und Urlaubsabgeltung.

1. 2. 3. 1. 2.