Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts D-Stadt vom 20.09.2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 173,91 Euro brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2023 zu zahlen. Im Übrigen wird der Entgeltfortzahlungsantrag abgewiesen.
Im Übrigen werden die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers zurückgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger 79 % und die Beklagte 21 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 78 % und die Beklagte 22 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.030,71 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, eine Zielerreichungsprämie und Urlaubsabgeltung.
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