1. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18.11.2021 (
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer Arbeitnehmerin.
69 II ArbGG auf die Feststellungen des Arbeitsgerichts unter I des angefochtenen Beschlusses (Bl. 117 - 121) Bezug genommen.
Das Arbeitsgericht hat den Antrag der Arbeitgeberin zurückgewiesen. Auf die Gründe unter II des angefochtenen Beschlusses wird ebenfalls Bezug genommen.
Gegen den ihr am 25.11.2021 zugestellten Beschluss hat die Arbeitgeberin am 20.12.2021 Beschwerde eingelegt und diese am 25.01.2022 begründet.
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