1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 23. Februar 2023, Az.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten zweitinstanzlich darüber, ob die Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung von zwei Kassiererinnen zu ersetzen ist.
1. 2.
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