Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 24.11.2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt als Rechtsnachfolger seines im Verlauf des Berufungsverfahrens verstorbenen Ehemannes die Erstattung der Kosten für ein behindertengerechtes Kraftfahrzeug (Kfz) als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem
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