Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die klagende Krankenkasse begehrt von dem beklagten Rentenversicherungsträger die Erstattung von Aufwendungen in Höhe von 16.926,66 €. Diese hat sie für die Behandlung ihrer im August 1994 geborenen Versicherten G. (im Folgenden: Versicherte) im Zeitraum vom 6. Juli bis 30. Oktober 2015 in der Klinik H. in I. aufgewandt. Diese Klinik hat als Rehabilitationseinrichtung einen Versorgungsvertrag gemäß §
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