Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) erbracht wurden.
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