1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 7. Februar 2024 - 3 Ca 2037 /19 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag des Beschwerdeführers vom 6. April 2020 an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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