LAG Bremen - Beschluss vom 18.12.2024
1 Ta 44/24
Normen:
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2;
Fundstellen:
EzA-SD 2025, 16
Vorinstanzen:
ArbG Bremen-Bremerhaven, vom 04.10.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6228/22

Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts

LAG Bremen, Beschluss vom 18.12.2024 - Aktenzeichen 1 Ta 44/24

DRsp Nr. 2025/108

Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts

a. Im Falle bundesweit an verschiedenen Gerichtsstandorten zu führender Massenverfahren, denen ein komplexer Sachverhalt zugrunde liegt, kann es einer Partei regelmäßig als sachdienlich im Sinne von § 91 Absatz 2 Satz 1 ZPO erscheinen, einheitlich für sämtliche Gerichtsverfahren eine einzige Rechtsanwaltskanzlei mit der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung zu beauftragen." b. "Ist die Hinzuziehung von nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Prozessbevollmächtigten ausnahmsweise im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO notwendig, verlangt die Vorschrift regelmäßig keine zusätzliche Prüfung für jeden einzelnen Verhandlungstermin, ob im konkreten Einzelfall auch die Wahrnehmung des Verhandlungstermins gerade durch diese Rechtsanwältin/diesen Rechtsanwalt unbedingt erforderlich war (Anschluss an: BGH, Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 -)".