LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.09.2024
12 Sa 321/24
Normen:
ArbZG § 4;
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg, vom 15.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 451/23

Fehlende Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsstunden

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.09.2024 - Aktenzeichen 12 Sa 321/24

DRsp Nr. 2024/14364

Fehlende Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsstunden

1. Aus der insbesondere durch den § 3 ArbZG verbürgten Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden folgt das Fehlen der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Sinne von § 297 BGB als Voraussetzung eines Anspruchs auf Vergütung bei Annahmeverzug für vertraglich geschuldete Arbeitszeitten, die über diese Wochenhöchstarbeitszeit hinausgehen. 2. Der Arbeitnehmer ist rechtlich nicht in der Lage, Arbeitsleistungen unter Überschreitung der gesetzlich zulässigen Wochenhöchstarbeitzszeit zu erbringen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Brandenburg vom 15. November 2023 - 3 Ca 451/23 - wird kostenpflichtig und ohne Zulassung der Revision zurückgewiesen.

Normenkette:

ArbZG § 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Vergütung bei Annahmeverzug.

Durch schriftlichen Arbeitsvertrag vom 28. Oktober 2022 begründeten der klagende Arbeitnehmer und die beklagte Arbeitgeberin ein Arbeitsverhältnis über die Mitarbeit bei einem Pizza-Service beginnend zum 1. November 2022.

Im Arbeitsvertrag ist ein Stundenlohn von 12,00 EUR vereinbart. Weiter heißt es dort:

"§ 2 Arbeitszeit, Pausen

(1) Die maximal wöchentliche abzuleistende Arbeitszeit richtet sich nach den Arbeitszeithöchstgrenzen für Minijobs ...

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