LAG München - Urteil vom 26.09.2024
3 SLa 46/24
Normen:
KSchG § 1; AbgG § 62 Abs. 1 Nr. 3; BayFraktG Art. 4 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
NZA-RR 2025, 36
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 25.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6582/23

Fehlende soziale Rechtfertigung im Rahmen einer gebundenen Unternehmerentscheidung bei einer betriebsbedingten Kündigung eines Mitarbeiters einer in den Landtag gewählten Fraktion; Rechtfertigung der Prognose bei einer vernünftigen und betriebswirtschaftlichen Betrachtung

LAG München, Urteil vom 26.09.2024 - Aktenzeichen 3 SLa 46/24

DRsp Nr. 2025/511

Fehlende soziale Rechtfertigung im Rahmen einer gebundenen Unternehmerentscheidung bei einer betriebsbedingten Kündigung eines Mitarbeiters einer in den Landtag gewählten Fraktion; Rechtfertigung der Prognose bei einer vernünftigen und betriebswirtschaftlichen Betrachtung

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 25.01.2024 - 6 Ca 6582/23 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1; AbgG § 62 Abs. 1 Nr. 3; BayFraktG Art. 4 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung.

1. 2.