Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. August 2022 -
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Gerichtskosten des fortgesetzten erstinstanzlichen und des Berufungsverfahrens werden gem. §
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten Im Berufungsverfahren noch um die Wirksamkeit eines Prozessvergleiches, den sie im Ausgangsverfahren im November 2012 geschlossen haben.
Die Beklagte ist die Betreibergesellschaft des Flughafens A und beschäftigt in A etwa 7.250 Arbeitnehmer.
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