LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.06.2024
3 Sa 1353/22
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 18.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 7146/12

Fehlendes Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung der Beendigung eines Rechtsstreits aufgrund eines wirksam geschlossenen Prozessvergleichs

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.06.2024 - Aktenzeichen 3 Sa 1353/22

DRsp Nr. 2024/14617

Fehlendes Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung der Beendigung eines Rechtsstreits aufgrund eines wirksam geschlossenen Prozessvergleichs

Geht es einer Partei - wie hier - um die Feststellung der Wirksamkeit eines Prozessvergleichs, fehlt ihr das Rechtsschutzbedürfnis für eine entsprechende positive Feststellungsklage, soweit Ansprüche aus dem Vergleich im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden können.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. August 2022 -21 Ca 7146/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Gerichtskosten des fortgesetzten erstinstanzlichen und des Berufungsverfahrens werden gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht erhoben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten Im Berufungsverfahren noch um die Wirksamkeit eines Prozessvergleiches, den sie im Ausgangsverfahren im November 2012 geschlossen haben.

Die Beklagte ist die Betreibergesellschaft des Flughafens A und beschäftigt in A etwa 7.250 Arbeitnehmer.