Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 1. November 2023 -
Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung - auch über die Kosten der Berufung - an das Arbeitsgericht Offenbach am Main zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier fristloser Kündigungen des Arbeitsverhältnisses der Klägerin.
Die im Oktober 1977 geborene Klägerin schloss mit der A am 12. Mai 2007 einen schriftlichen Arbeitsvertrag (BI. 78 - 79 d.A.) über eine Beschäftigung ab dem 1. Mai 2009.
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