1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. März 2024 -
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die durch das Arbeitsgericht auf Antrag seiner vormaligen Prozessbevollmächtigten gegen ihn beschlossen Kostenfestsetzung.
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