Die Beschwerde der Klägervertreter gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. November 2023 -
I.
Die Klägervertreter machen mit der Beschwerde die Festsetzung eines höheren Gegenstandswerts für einen Kündigungsschutzantrag mit der Begründung geltend, die Kläger habe neben der Vergütung in Höhe von 9.583,33 Euro brutto Virtuelle Optionen erhalten.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|