Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 3. September 2024 - 4 Ca 692 a/24 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes.
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