Auf die Revisionen der Klägerin und der Beklagten wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 27. Juni 2022 aufgehoben.
Der Rechtsstreit ist weiterhin unterbrochen.
Die Klägerin nimmt die Beklagte als Alleinerbin des früheren Geschäftsführers mehrerer Vertriebsgesellschaften der sogenannten "P. -Gruppe" (im Folgenden: Erblasser) wegen fünf Seefrachtcontainer-Anlagen auf Schadensersatz in Anspruch.
Zu der im Jahr 1975 von R. gegründeten "P. -Gruppe" gehörten in Deutschland vier Vertriebsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH, die P. AG und die in der Schweiz ansässige P. Corp.
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