Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 21. November 2023 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 24. September 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Januar 2021 dazu verurteilt, den Grad der Behinderung der Klägerin mit Wirkung ab dem 29. Juli 2020 mit 50 festzustellen.
Der Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtliche Kosten für den gesamten Rechtsstreit zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50.
|
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|