Der Kläger ist ein Verbraucherverband i.S. des §
Die Parteien streiten im Verfahren nach §
(Vollmachtsklausel)
Der 1. Kreditnehmer und 2. Kreditnehmer übernehmen für diesen Kredit die gesamtschuldnerische Haftung und bevollmächtigen sich - bis auf schriftlichen Widerruf - gegenseitig zur Entgegennahme aller Erklärungen seitens der N.. Bank sowie zur Beantragung von Stundungen und Laufzeitverlängerungen.
Lohnabtretung.
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