1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 05.03.2024 -
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten freizustellen.
Die Klägerin ist bei der Beklagten als Erzieherin in einer Kindertageseinrichtung beschäftigt. Am 16.12.2022 kam es im Rahmen der Erbringung der Arbeitsleistung durch die Klägerin zu einer Verletzung eines Kindes. Wegen dieses Vorfalls wurde die Klägerin von der Beklagten mit Schreiben vom 21.12.2022 abgemahnt.
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