[1] Das Sozialgericht Hamburg hat mit Beschluß vom 12. September 1994 - 15 J 653/91 - EuroAS 1995, 35, beim Gerichtshof eingegangen am 28. Dezember 1994, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag eine Frage nach der Auslegung der Artikel 48 und 51 EG-Vertrag im Hinblick auf deutsche Vorschriften, durch die Personenstandsurkunden unterschiedliche Beweiskraft beigemessen wird, je nachdem ob es sich um deutsche oder ausländische Urkunden handelt, zur Vorabentscheidung vorgelegt.
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