1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin/Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bautzen vom 25.03.2014 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Der Beschwerdewert wird auf 1.026,00 € festgesetzt..
3. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht gegeben.
I.
Vorliegend begehrt die Beschwerdeführerin die Festsetzung eines niedrigeren Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit ihrer Verfahrensbevollmächtigten.
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