LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.04.2024
2 Sa 35/23
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 19.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2384/22

Gehaltsentwicklung eines Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Amtszeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2024 - Aktenzeichen 2 Sa 35/23

DRsp Nr. 2024/13257

Gehaltsentwicklung eines Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Amtszeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer

1. Die Anwendung des § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG darf nicht zu einer Begünstigung des Betriebsratsmitglieds gegenüber anderen Arbeitnehmern führen. 2. Die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist nur dann betriebsüblich, wenn diese dem Betriebsratsmitglied nach den betrieblichen Gepflogenheiten hätten übertragen werden müssen oder die Mehrzahl der vergleichbaren Arbeitnehmer einen solchen Aufstieg erreicht. 3. Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen.

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.01.2023 - 2 Ca 2384/22 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 4 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche.

1. 2. 1. 2.