Der Beschluss des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 13.02.2014 -
a b g e ä n d e r t :
1. Die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung des Arbeitnehmers ... ab dem 01.11.2013 in den Arbeitsbereich Teamleiter Verkauf HFB 01/02/03, verbunden mit der Umgruppierung von der Gehaltsgruppe K 3 im 2. Berufsjahr in die K 4 b im 1. Berufsjahr des Tarifvertrages über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für den Einzel- und Versandhandel im Freistaat Sachsen, in Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen, gültig ab 01.06.2011, wird ersetzt.
2. Es wird festgestellt, dass die ab 01.11.2013 vorläufig durchgeführte Maßnahme gem. Nr. 1 aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
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