1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 24.06.2024 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Gewährung von weiteren Gehaltserhöhungen entsprechend Tarifentwicklung, insbesondere aufgrund betrieblicher Übung.
Die im Oktober 1969 geborene Klägerin nahm am 01.11.1999 bei der Universitätsbuchhandlung P. GmbH eine Beschäftigung als Verkäuferin/Buchhändlerin auf. In dem Arbeitsvertrag vom 06.10.1999 heißt es unter anderem:
"...
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