Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf dieArbeitsbedingungen (ABl. L 39, S. 40) Art. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 19 zu EWG-Richtlinie Nr. 76/207
AuA 2000, 131
AuR 2000, 111
BB 2000, 204
DB 2000, 279
DVBl 2000, 336
EuGHE Slg. 2000, I-69
EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 59
NJW 2000, 497
NZA 2000, 137
ZAR 2000, 89
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 13.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 6856.96
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr
EuGH, Urteil vom 11.01.2000 - Aktenzeichen Rs C-285/98
DRsp Nr. 2004/8317
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr
[Tanja Kreil gegen Bundesrepublik Deutschland]Die Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen steht der Anwendung nationaler Bestimmungen entgegen, die wie die des deutschen Rechts Frauen allgemein vom Dienst mit der Waffe ausschließen und ihnen nur den Zugang zum Sanitäts- und Militärmusikdienst erlauben.
Normenkette:
Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf dieArbeitsbedingungen (ABl. L 39, S. 40) Art. 2 ;
Gründe:
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