Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 03.06.2024 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die richtige Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 14.09.2015 als Sachbearbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst des Fachdienstes 14 "Veterinär- und Ordnungswesen" beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der ( -VKA) und die ihn ergänzenden Tarifverträge kraft einzelvertraglicher Bezugnahme Anwendung.
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