I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 2023 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Grundlagen der Umrechnung einer tariflichen Weihnachtszuwendung in eine Zeitgutschrift auf das Arbeitszeitkonto des Klägers.
Der Kläger ist seit dem 4. September 2017 als Busfahrer bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte erbringt im Auftrag der Berliner Verkehrsbetriebe Fahrdienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr.
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