I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13.08.2020 -
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 10,4 Stunden auf dessen Arbeitszeitkonto gutzuschreiben.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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