LAG München - Urteil vom 16.09.1997
6 Sa 758/96
Normen:
BGB §§ 133 157 611 Abs. 1 § § 613a, 670 ; DBA Deutschland-Österreich Art. 9 Abs. 3 Art. 10 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Passau, vom 24.05.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 52/96

Haftung des Arbeitgebers: Steuernachteile infolge Besteuerung durch den Wohnsitzstaat bei Wohnsitzwechsel ins Ausland nach Rechtsformwechsel auf Arbeitgeberseite

LAG München, Urteil vom 16.09.1997 - Aktenzeichen 6 Sa 758/96

DRsp Nr. 1999/7768

Haftung des Arbeitgebers: Steuernachteile infolge Besteuerung durch den Wohnsitzstaat bei Wohnsitzwechsel ins Ausland nach Rechtsformwechsel auf Arbeitgeberseite

Verlegt ein deutscher Arbeitnehmer mit einem Arbeitsplatz in Deutschland (Bayern) seinen Wohnsitz ins Ausland (hier: Österreich), so kann er für nachteilige steuerliche Folgen daraus vom Arbeitgeber keinen Ausgleich verlangen, selbst wenn diese Nachteile (hier: Besteuerung durch den Wohnsitzstaat) durch einen Rechtsformwechsel auf Arbeitgeberseite ausgelöst worden sind.

Normenkette:

BGB §§ 133 157 611 Abs. 1 § § 613a, 670 ; DBA Deutschland-Österreich Art. 9 Abs. 3 Art. 10 Abs. 1 ;

Tatbestand: