Auf die Revisionen der Klägerin und des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Juli 2011 - 11 Sa 319/11 - aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht München - auch über die Kosten des Rechtsstreits - zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Klägerin verlangt vom Beklagten Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Firmenfahrzeugs.
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